Allgemeine Geschäftsbedingungen der EXSO. business solutions GmbH, Düsseldorf

 

Stand 01.04.2009

 

1. ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN
1.1. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen sind freibleibend hinsichtlich Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Selbstbelieferung behalten wir uns vor.
1.2. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben zu angebotenen Waren sind den Informationen des Herstellers entnommen und gelten – soweit dies nicht ausdrücklich vermerkt ist – nicht als zugesichert.
1.3. Die Angabe von Zahlungs- und Lieferbedingungen auf einem Angebot beziehen sich nur auf das jeweilige Angebot. Wir behalten uns vor, bei abändernder Annahme des Angebotes durch den Besteller unsere Standardliefer- und -zahlungsbedingungen zum Vertragsinhalt zu machen.
1.4. Mündliche Zusatzabreden, Nebenabsprachen oder Änderungen des Inhaltes eines Angebotes bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
1.5. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers wird widersprochen.

 

2. URHEBERRECHTE
Das Eigentums- und Urheberrecht an von uns erstellten Plänen, Entwürfen, Beschreibungen und vergleichbaren Unterlagen behalten wir uns vor.

 

3. LIEFERUNG
3.1. Wir bemühen uns um schnellstmögliche Auslieferung der bestellten Waren. Hierzu werden in für den Besteller zumutbarem Umfang auch Teillieferungen vorgenommen. Überschreitungen von Lieferfristen begründen kein Recht auf Schadensersatz oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, soweit kein Fixgeschäft vereinbart ist.
3.2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt ein Versand von Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Wir wählen für den Versand ein uns als zuverlässig bekanntes Unternehmen aus.
3.3. Die Gefahr geht auch dann auf den Besteller über, wenn wir zur Lieferung an oder ab einem bestimmten Zeitpunkt Ware für den Besteller zum Versand aussondern.
3.4. Untersuchen Sie erhaltene Ware unverzüglich und zeigen Sie uns erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich an. Verweigern Sie gegenüber Speditionen oder Paketdiensten die Annahme offensichtlich beschädigter Ware. Eine Quittierung mangelfreien Erhalts der Ware gegenüber dem Spediteur oder Paketdienst geht zu Ihren Lasten.
3.5. Sofern ein Aufstellen der Ware beim Besteller vertraglich vereinbart ist, tragen Sie für die Bereitstellung von Räumlichkeiten Sorge und ermöglichen einen ungehinderten Transport der Ware auf Rollwagen von der Laderampe zu diesen Räumlichkeiten.
3.6. Ein Recht, die Annahme einer Leistung zu verweigern, steht dem Besteller nicht zu.
3.7. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrage gegenüber dem Besteller berechtigt, sofern unser Vorlieferant in Verzug ist und nicht in angemessener Nachfrist liefert. Schadensersatzansprüche können daraus seitens des Bestellers nicht abgeleitet werden.
3.8. Waren, die auf unterschiedliche Aufträge hin gleichzeitig oder in enger zeitlicher Abfolge geliefert werden, gelten nicht als zusammengehörend verkauft.

 

4. DIENSTLEISTUNGEN
4.1. Dienstleistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik gemäß Aufgabenstellung erbracht. Wir setzen geeignet ausgebildete Mitarbeiter ein, die mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattet sind. Den Einsatz oder Austausch von Mitarbeitern planen wir nach eigenem Ermessen.
4.2. Dienstleistungen werden auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste nach Aufwand abgerechnet. Wir rechnen nach Auftrag, bei umfangreichen Arbeiten monatlich ab. Die Arbeitszeiten werden unter Angabe der Tätigkeit und gegebenenfalls der Auftragsposition listenmäßig erfaßt und dem Besteller mit Rechnungsstellung mitgeteilt.
4.3. Ist zur Erbringung einer Leistung die Mitwirkung des Bestellers erforderlich und kommt der Besteller dieser Obliegenheit trotz Aufforderung nicht in angemessener Frist nach, so rechnen wir die bis dahin erbrachten Dienstleistungen zu den vereinbarten Konditionen als Zwischenrechnung ab.
4.4. Teilabnahmen durch Unterschrift auf Stundennach- weisen/Rapportscheinen/ Tätigkeitsberichten sind möglich.
4.5. Der Besteller nennt uns einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diesen werden wir über den Sachstand der Arbeiten auf dem laufenden halten. Wir benennen dem Besteller einen verantwortlichen Projektleiter.
4.6. Der Besteller versetzt uns in die Lage, während seiner Geschäftszeiten Zugang zu gelieferten Waren oder in Funktionszusammenhang damit stehenden Sachen (auch Software) zu erhalten. Darüber hinaus wird der Besteller uns über den von ihm benannten Ansprechpartner bei der Umsetzung von Konzepten in betriebsorganisatorischer Hinsicht unterstützen. Hierzu gehört auch die unentgeltliche Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Arbeitsplätzen und Arbeitsmittel. Insbesondere stellt er Unterlagen, Protokolle, Pläne und Dokumentation zur Verfügung.
4.7. Für die Sicherung der Daten auf seinen Datenträgern ist der Besteller verantwortlich. Dem Besteller werden auf Anfrage Hilfestellungen bei der Planung eines geeigneten Datensicherungskonzeptes und der Auswahl von Komponenten gegeben. Bei von uns verschuldetem Datenverlust haften wir für den Aufwand, der für eine Rekonstruktion der Daten bei ordnungsgemäßer Sicherung erforderlich ist.
4.8. Die Inbetriebnahme gelieferter Waren (Hard- und Software) obliegt dem Besteller. Wir sind bereit, ihn hierbei zu unterstützen. Diese Leistungen (insbesondere die Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration der erfolgten Installation, Schulung und Beratung) werden nach Aufwand vergütet.
4.9. Der Besteller wird die erfolgte Übernahme von Ware und Installation schriftlich bestätigen.

 

5. EINWEISUNG, DOKUMENTATION
5.1. Der Besteller hat einen Anspruch auf Einweisung in die von uns an ihn gelieferten Waren, insbesondere eines von uns gelieferten Datensicherungssystems. Diese Leistungen sind auf Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten.
5.2. Bei nicht von uns hergestellten Waren wird diejenige Dokumentation an den Besteller übergeben, die der Hersteller seinem Produkt beifügt.

 

6. UMFELD, EIGNUNG
Die Bereitstellung eines für die gelieferte Ware geeigneten Umfeldes, insbesondere einer entsprechenden Stromversorgung, Verkabelung, Klimatisierung, einer vom Hersteller freigegebenen Systemumgebung und Vergleichbarem, obliegt – sofern nicht von uns geliefert – dem Besteller. Wir sind nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen zu prüfen. Die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten Richtlinien werden dem Besteller ausgehändigt.

 

7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungs- übereignung dieser Ware ist dem Besteller nicht gestattet.
7.2. Bei Verarbeitung, Vermischung, Verbindung oder Vermengung von Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen zu.
7.3. Der Besteller teilt uns unverzüglich mit, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, insbesondere Zwangs- vollstreckungsmaßnahmen stattfinden.

 

8. PREISE UND ZAHLUNG
8.1. Alle Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Gesellschaft.
8.2. Bei einer Lieferfrist von über 3 Monaten ab dem Datum der Auftragsbestätigung sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
8.3. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Forderungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Dienstleistungen sind nicht skontofähig. Es gilt das auf der Rechnung ausgewiesene Fälligkeitsdatum.
8.4. Prüfen Sie unsere Rechnungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und zeigen Sie Beanstandungen unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch 28 Tage nach Rechnungserhalt an. Nach Ablauf der Frist von 28 Tagen gilt der Rechnungssaldo als gebilligt, es sei denn, die Prüfung der Rechnung ist ohne Verschulden des Bestellers unmöglich gewesen.
8.5. Wir berechnen Fälligkeits- und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6%. Die Geltendmachung eines anderen oder weiteren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Der Besteller kann im Einzelfall den Nachweis erbringen, daß uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
8.6. Gegen Ansprüche von uns können Sie aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn Ihre Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8.7. Bei Teilzahlungsvereinbarungen wird die gesamte Forderung fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung von 2 Raten oder einem Betrag, der 2 Raten entspricht, im Rückstand ist.

 

9. GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE, HAFTUNG
9.1. Bei allen Geschäften haften wir lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Wir haften stets nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden sowie zugesicherte Eigenschaften.
9.2. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht für solche Mängel, die reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können oder zwar nicht reproduzierbar sind, aber vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurden.
9.3. Die Gewährleistungfrist ist auf 12 Monate beschränkt, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
9.4. Melden Sie Mängel unverzüglich schriftlich und unter Angabe der zweckdienlichen Informationen an uns.
9.5. Bei Vorliegen begründeter Mängel sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Bei Softwaremängeln,die den Einsatz des Programmes nicht schwerwiegend beeinträchtigen, dürfen wir eine Umgehungsmaßnahme für den Besteller erarbeiten und den Mangel mit Lieferung einer weiterentwickelten Version innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Bei Mängeln an technischen Systemen sind wir berechtigt, dem Besteller für einen angemessenen Zeitraum bis zur erfolgten Nachbesserung oder Ersatzlieferung mehrkostenfrei eine technisch vergleichbare Anlage zu stellen.
9.6. Ein Gewährleistung begründender Mangel liegt nicht vor, wenn üblicher Verschleiß vorliegt, der Besteller Vorgaben des Herstellers aus Benutzer- oder Installationshand- büchern nicht einhält, der Besteller ohne unsere Genehmigung selbst oder durch Dritte Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen hat oder wenn Mängel durch die Benutzung von Zubehörteilen entstehen, die nicht von uns genehmigt worden sind.
9.7. Sofern der Besteller selbst oder durch Dritte auf einer von uns gelieferten DV-Anlage ohne unsere Genehmigung Komponenten (Hard- oder Software) installiert, obliegt ihm der Nachweis, daß Mängel nicht von diesen Komponenten hervorgerufen werden.
9.8. Für die Erreichung eines bestimmten, nicht ausdrücklich schriftlich zugesicherten Verwendungszwecks durch gelieferte Komponenten haften wir nicht.
9.9. Schlägt auch die wiederholte Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung fehl oder verzögert sich diese aus Gründen, die wir zu vertreten haben, über eine von Ihnen zu setzende angemessene Frist hinaus, so können Sie für die mangelbehaftete Sache Wandlung des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
9.10. Ort der Gewährleistung sind unsere Geschäftsräume. Ein Vor-Ort-Service bedarf gesonderter Vereinbarung. Garantiebedingungen von Herstellern berühren diese Vereinbarung nicht. Die Abholung oder Annahme von Ware stellt in diesem Zusammenhang keine Gewährleistung dar.
9.11. Ersatzansprüche gegen uns verjähren innerhalb von drei Jahren, soweit nicht gesetzliche Regelungen im Einzelfall eine kürzere Verjährungsfrist vorsehen.
9.12. Für den einzelnen Schadensfall ist die Haftungssumme auf EUR 52.000,00 begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Dem Besteller steht es frei, eine höhere Haftungssumme durch Abschluß einer Versicherung abzudecken.
9.13. Gesetzliche Regelungen einer verschuldensunabhängigen Haftung bleiben unberührt.

 

10. DATENSCHUTZ
Der Besteller ist einverstanden, daß wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten speichern, verarbeiten und auswerten (§26 BDSG).

 

11. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand gegenüber Vollkaufleuten und juristschen Personen des öffentlichen Rechts ist Düsseldorf vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

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